Förderungsgrundsätze

Einige Behandlungsgrundsätze haben allgemeine Anerkennung gefunden. Eine gute Lerntherapie

  • sollte so früh wie möglich, in der Regel ab Mitte der 1. Klasse erfolgen
  • wird möglichst einzeln oder zu zweit, mit nicht mehr als fünf Kindern, mindestens einmal wöchentlich durchgeführt
  • dauert bis maximal zwei Jahre
  • beachtet Begleitstörungen der Sprache, Motorik, Visuo-Motorik und Konzentration
  • beinhaltet eine ständige Bestätigung des Kindes in seinen Lernfortschritten, die Unterstützung einer positiven Haltung zu den eigenen Fähigkeiten und zur Lernsituation sowie eine Unterstützung von Selbstregulation und Anleitung zu planvollem Handeln
  • sollte Eltern- und Lehrergespräche umfassen
  • beinhaltet Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Förderung besonderer Begabungen

Aber auch Eltern und Lehrer können etwas tun. Neben Lerntherapie sind folgende Hilfestellungen wichtig:

  • Verständnis und Geduld
  • Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus
  • Genaue Absprachen mit den Lehrern